
Nach Eingang Ihrer Bestellung erhalten Sie Ihr persönliches Test-Set innerhalb von ein bis zwei Werktagen zugeschickt. Unser Komplettpaket beinhaltet die Analyse in unserem Profilabor sowie alles, was Sie benötigen, um Ihre Probe bequem und schnell zur Untersuchung auf Pestizide an unser Labor zu schicken:
1. Führen Sie alle in der beiliegenden Anleitung beschriebenen Schritte aus, um Ihre Probe zu entnehmen und richtig zu verpacken.
2. Dann lassen Sie die Testbox auf unsere Kosten wieder abholen.
3. Mit der Untersuchung in unserem akkreditierten Labor beginnen wir unmittelbar, nachdem Ihre Probe bei uns eingetroffen ist.
4. Nach erfolgter Laboranalyse (siehe oben angegebene Analysendauer) wird Ihnen das Ergebnis per E-Mail zugeschickt.
Der Nachweis von Pestiziden in Lebensmitteln erfolgt in unserem Labor mittels hochmoderner Laborgeräte, sogenannter Gas- bzw. Flüssigchromatographen, die mit Massenspektrometern gekoppelt sind (GC-MS/MS bzw. LC-MS/MS). Diese Messapparate ermöglichen es uns, in Ihrer Lebensmittelprobe mehr als 600 verschiedene Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe bzw. deren Abbauprodukte (Metaboliten) zu messen. Darunter sind auch einige der prominentesten Pestizide, die immer wieder in den Medien sind: Glyphosat und Neonicotinoide.
Die Gesamtliste aller in der Untersuchung enthaltenen Wirkstoffe können Sie bei uns erfragen.
Betriebe, die Lebensmittel bzw. Futtermittel verarbeiten, herstellen oder in Verkehr bringen. Seit 01.09.2008 gelten in der Europäischen Gemeinschaft einheitliche Rückstandshöchstgehalte für Pestizide. Sie sind in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs festgelegt. Das Spektrum der in der EU zugelassenen Pestizide umfasst mehrere Hundert Wirkstoffe, deren maximal zulässige Höchstgehalte in Abhängigkeit von der Art des Lebensmittels und dem jeweiligen Wirkstoff festgelegt sind. Hinzu kommen die nicht zugelassenen Wirkstoffe, für die eine Höchstmenge von 0,01 mg/kg gilt. Des Weiteren gilt auf nationaler Ebene weiterhin die Rückstands-Höchstmengenverordnung (RHmV), welche z. B. auch Beistoffe von Pflanzenschutzmitteln wie Safener (u. a. Cloquintocet-mexyl) und Synergisten (u. a. Piperonylbutoxid) erfasst.